Generalversammlung des TSV Dodenau 1908 e. V.

Einladung zur Generalversammlung des TSV Dodenau 1908 e. V.

 

Liebe Mitglieder des TSV Dodenau 1908 e. V.,

 

hiermit laden wir euch herzlich zur Generalversammlung unseres Vereins ein, die am 10. Januar 2026 im Hotel Ederblick stattfinden wird.

 

Nach der Überprüfung der Beschlussfähigkeit eröffnet der Vorstand die Versammlung mit folgender Tagesordnung:

 

  1. Eröffnung und Begrüßung

  2. Totenehrung für die im Jahr 2025 verstorbenen Mitglieder

  3. Bericht des Vorstands

  4. Bericht des Jugendleiters

  5. Bericht des Kassierers

  6. Bericht der Kassenprüfer
    – Antrag auf Entlastung des Vorstandes –

  7. Bericht Abteilung Fußball

  8. Bericht Abteilung Tischtennis

  9. Bericht Abteilung V-Step

  10. Bericht Abteilung Dart

  11. Aussprache zu den Berichten

  12. Behandlung von Anträgen
    (Anträge, die während der Aushangfrist schriftlich an den Vorstand gerichtet wurden)

  13. Satzungsänderungen der § 10, § 3a, und §29 

  14. Verschiedenes

     

Anträge sind schriftlich an den Vorstand zu richten und fristgerecht einzureichen

Zum Abschluss möchten wir innehalten und nach vorn blicken: Der Vorstand wünscht allen Mitgliedern ein gesegnetes Weihnachtsfest sowie ein gutes, vor allem gesundes Jahr 2026. 

 

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme und einen konstruktiven Austausch.

 

Antrag zur Änderung der Satzung anlässlich der Generalversammlung des TSV am 10.01.2026.

Der Vorstand beantragt folgende Satzungsänderung:

 

§ 10

Wortlaut alt:

Der Vorstand wird von der ordentlichen Generalversammlung alle 2 Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Er bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist


Wortlaut neu:

Der Vorstand wird von der ordentlichen Generalversammlung alle 2 Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus seinem Amt aus, bleibt die Position bis zur Neuwahl gemäß den gesetzlichen Vorgaben vakant; die Aufgaben werden bis dahin vom verbleibenden Vorstand wahrgenommen.

 

§ 3 Absatz a.

Wortlaut alt:

a)    Ordentlichen Mitgliedern (Alle aktiven Sportler müssen Mitglied im Hauptverein sein, dies aus Versicherungsrechtlichen Gründen)

 

Wortlaut neu:
a)    Ordentlichen Mitgliedern (Alle aktiven oder inaktiven Sportler müssen Mitglied im Hauptverein sein, dies aus Versicherungsrechtlichen Gründen)
 

§ 29

Wortlaut alt:
Ein Vereinsmitglied wird nach 25-jähriger Vereinsmitgliedschaft mit der silbernen Ehrennadel ausgezeichnet, nach 50-jähriger Vereinsmitgliedschaft mit der goldenen Ehrennadel.

 

Wortlaut neu:
Ein Vereinsmitglied wird nach 25-jähriger Vereinsmitgliedschaft mit der silbernen Ehrennadel ausgezeichnet, nach 50-jähriger Vereinsmitgliedschaft mit der goldenen Ehrennadel. Mitglieder werden ab der 30-jährigen Mitgliedschaft alle 10 Jahre geehrt.

 

 

 

Mit sportlichen Grüßen,
Der Vorstand des TSV Dodenau 1908 e. V.

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